Die vorliegende Übersetzung wurde maschinell erstellt. Im Falle eines Konflikts oder eines Widerspruchs zwischen dieser übersetzten Fassung und der englischen Fassung (einschließlich infolge von Verzögerungen bei der Übersetzung) ist die englische Fassung maßgeblich.
Abonnementüberprüfung für Anbieter in AWS Data Exchange
Wenn Sie als Anbieter ein neues öffentliches Produkt erstellen, haben Sie die Möglichkeit, die Abonnementüberprüfung im Abschnitt Öffentliches Angebot hinzufügen auf der Seite Neues Produkt veröffentlichen zu aktivieren.
Mit der Abonnementverifizierung haben Sie die Möglichkeit, die Identität eines potenziellen Abonnenten zu überprüfen und diesem Abonnenten die Genehmigung für Ihr Produkt zu geben. Die Genehmigung von Abonnementanfragen für Ihr Produkt kann nützlich sein, wenn Sie eingeschränkte oder regulierte Produkte haben oder wenn Sie Produkte haben, auf die Sie den Zugriff einschränken möchten.
Wenn die Bestätigungsoption nicht aktiviert ist, haben Sie keinen Zugriff auf die Identität Ihrer Abonnenten.
Wenn Sie die Bestätigungsoption aktivieren, müssen potenzielle Abonnenten ein Formular ausfüllen, in dem sie angeben, wer sie sind und was sie mit den Daten vorhaben, bevor sie abonnieren können.
Für das Formular sind die folgenden Informationen erforderlich:
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Kontaktdaten potenzieller Abonnenten, einschließlich Kontaktname, Firmenname und E-Mail-Adresse
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Der beabsichtigte Anwendungsfall des potenziellen Abonnenten
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AWS-Konto ID des potenziellen Abonnenten
Wichtig
Der Abonnent muss Informationen in jedes Feld eingeben, überprüft oder validiert die Informationen jedoch AWS Data Exchange nicht. Sie sind allein dafür verantwortlich, die vom Abonnenten bereitgestellten Informationen zu überprüfen und zu verifizieren.
Weitere Informationen dazu, wie Sie die Abonnementverifizierung für Ihr Produkt aktivieren, finden Sie unterVeröffentlichung eines neuen Produkts in AWS Data Exchange.
Nachdem Sie die Abonnementverifizierung für Ihr Produkt aktiviert haben, können Sie alle Anfragen zur Abonnementverifizierung für all Ihre Produkte einsehen, genehmigen oder ablehnen. Verwenden Sie die Seite zur Abonnementverifizierung unter Daten veröffentlichen in der AWS Data Exchange Konsole. Weitere Informationen finden Sie unter Genehmigen oder lehnen Sie Anfragen zur Abonnementverifizierung ab in AWS Data Exchange.
Anmerkung
Die Abonnementüberprüfung wird automatisch für alle öffentlichen Produkte von Anbietern des Extended Provider Program (EPP) aktiviert, die nicht öffentliche, persönliche Daten enthalten.
Jede Abonnementanfrage wird anhand ihrer ID eindeutig identifiziert. Die ID ist sowohl für den Anbieter als auch für den Abonnenten sichtbar. Sie können die ID für die Abonnementanfrage in Ihrer Kommunikation mit dem Abonnenten verwenden.
Wenn Sie die Bedingungen für das Produktangebot ändern, nachdem ein Abonnent die Anfrage gestellt hat, spiegeln die Bedingungen für diesen Abonnenten die Bedingungen zum Zeitpunkt der Anfrage wider, nicht die aktualisierten Bedingungen. Zu den Änderungen der Bedingungen gehören beispielsweise der Preis, die Rückerstattungsrichtlinie oder der Datenabonnementvertrag. Wenn Sie die Bedingungen für das Produktangebot nach dem Absenden der Anfrage geändert haben, wird im Genehmigungsbereich der AWS Data Exchange Konsole eine Meldung angezeigt, die darauf hinweist, dass es einen Unterschied zwischen den aktuellen Bedingungen und den zum Zeitpunkt der Anfrage geltenden Bedingungen gibt.
Die AWS Data Exchange Konsole verwaltet eine Historie der Anfragen. Sie bestimmen, wann Sie die Kontaktdaten und personenbezogenen Daten des Abonnenten löschen (PII). Weitere Informationen zum Anzeigen des Anforderungsverlaufs finden Sie unterAnfragen zur Abonnementbestätigung anzeigen in AWS Data Exchange.
Sie können die Option zur Abonnementverifizierung auch nach der Veröffentlichung des Produkts bearbeiten. Weitere Informationen finden Sie unter Bearbeitung einer Abonnementbestätigungsanfrage in AWS Data Exchange.
In den folgenden Themen finden Sie weitere Informationen zur Abonnementverifizierung für Anbieter.