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Creative Commons Namensnennung — ShareAlike 4.0 Internationale öffentliche Lizenz
Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (unten definiert) akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Creative Commons Attribution- ShareAlike 4.0 International Public License („Öffentliche Lizenz“) und erklären sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. In dem Umfang, in dem diese öffentliche Lizenz als Vertrag interpretiert werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte unter der Voraussetzung gewährt, dass Sie diesen Bestimmungen zustimmen. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte aufgrund des Nutzens, der sich für den Lizenzgeber aus der Verfügbarmachung des lizenzierten Materials unter diesen Bestimmungen ergibt.
Abschnitt 1: Definitionen.
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Adaptiertes Material bezeichnet Material, das dem Urheberrecht und vergleichbaren Schutzrechten unterliegt, das aus dem lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf basiert und in dem das lizenzierte Material übersetzt, geändert, angeordnet, transformiert oder anderweitig auf eine Weise modifiziert wurde, die nach Urheberrecht oder vergleichbaren Schutzrechten, die vom Lizenzgeber gehalten werden, eine Erlaubnis erforderlich machen. Im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz, bei der das lizenzierte Material ein musikalisches Werk, eine Aufführung oder eine Audioaufnahme ist, entsteht immer adaptiertes Material, wenn das lizenzierte Material zeitlich mit bewegten Bildern synchronisiert wird.
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Die Lizenz von Adapter bedeutet die Lizenz, die Sie gemäß den Bedingungen dieser Public License auf Ihr Urheberrecht und ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zu adaptiertem Material anwenden.
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BY-SA-kompatible Lizenz bedeutet eine auf creativecommons.org/compatiblelicenses aufgeführte Lizenz, die von Creative Commons als im Wesentlichen dieser Public License gleichwertig genehmigt wurde.
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Urheberrecht und vergleichbare Schutzrechte bezeichnen Urheberrechte und/oder vergleichbare Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verbunden sind. Dies gilt einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Aufführungen, Sendungen, Audioaufnahmen sowie Datenbankherstellerrechte, unabhängig davon, wie die Rechte gekennzeichnet oder kategorisiert sind. Im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz gelten die in Abschnitt 2(b) (1) – (2) nicht als Urheberrechte und vergleichbare Schutzrechte.
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Wirksame technische Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die ohne entsprechende Befugnisse nicht durch Gesetze zur Erfüllung von Verpflichtungen gemäß Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO Urheberrechtsvertrags und/oder ähnlichen internationalen Abkommen umgangen werden dürfen.
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Ausnahmen und Einschränkungen bezeichnen Fair Use, Fair Dealing und/oder andere Ausnahmen oder Einschränkungen in Bezug auf das Urheberrecht und vergleichbare Schutzrechte, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials relevant sind.
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Lizenzelemente sind die Lizenzattribute, die im Namen einer Creative Commons Public License aufgeführt sind. Die Lizenzelemente dieser öffentlichen Lizenz sind Namensnennung und ShareAlike.
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Lizenziertes Material bezeichnet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder das andere Material, das oder die der Lizenzgeber unter dieser öffentlichen Lizenz bereitstellt.
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"Lizenzierte Rechte" bezeichnet die Rechte, die Ihnen unter den Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt werden und die auf alle Urheberrechte und vergleichbare Schutzrechte beschränkt sind, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials, zu dessen Lizenzierung der Lizenzgeber berechtigt ist, gelten.
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"Lizenzgeber" bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz gewähren.
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"Teilen" bezeichnet das Bereitstellen von Material für die Öffentlichkeit, für das eine Erlaubnis nach Maßgabe der lizenzierten Rechte erforderlich ist, mit beliebigen Mitteln oder Prozessen, also z. B. Reproduktion, öffentliche Darstellung, öffentliche Aufführung, Weitergabe, Verbreitung, Übermittlung oder Import, und das Verfügbarmachen von Material für die Öffentlichkeit unter Einschluss von Methoden, die der Öffentlichkeit den Zugriff auf das Material an selbst gewählten Orten und zu selbst gewählten Zeiten ermöglichen.
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Datenbankherstellerrechte bezeichnen über den aus der Richtlinie 96/9/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in der jeweils gültigen Form sowie über äquivalente Rechte weltweit hinausreichende Rechte.
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"Sie" bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz ausüben. Die zugehörigen Personal- und Possessivpronomen haben entsprechende Bedeutung.
Abschnitt 2: Geltungsbereich.
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Lizenzgewährung.
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Nach Maßgabe der Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive und unwiderrufliche Lizenz, die lizenzierten Rechte in Bezug auf das lizenzierte Material auszuüben:
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das lizenzierte Material ganz oder teilweise zu reproduzieren und zu teilen; und
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adaptiertes Material produzieren, reproduzieren und teilen.
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Ausnahmen und Einschränkungen. Zur Klarstellung: Sofern für Ihre Nutzung Ausnahmen und Einschränkungen gelten, findet diese öffentliche Lizenz keine Anwendung und Sie müssen ihre Bestimmungen nicht erfüllen.
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Laufzeit. Die Laufzeit dieser öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) angegeben.
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Medien und Formate; technische Modifikationen zulässig. Der Lizenzgeber berechtigt Sie, die lizenzierten Rechte in Bezug auf alle Medien und Formate auszuüben, auch wenn diese derzeit noch nicht bekannt oder noch nicht geschaffen wurden, und die zu diesem Zweck erforderlichen technischen Modifikationen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf jegliche Rechte oder Ansprüche und/oder stimmt zu, keine Rechte oder Ansprüche geltend zu machen, die Ihnen das Vornehmen technischer Modifikationen untersagen, die erforderlich sind, um die lizenzierten Rechte auszuüben. Dies gilt einschließlich technischer Modifikationen, die erforderlich sind, um die effektiven technologischen Maßnahmen zu umgehen. Gemäß diesem Abschnitt 2(a)(4) zulässigerweise vorgenommene Änderungen schaffen im Rahmen dieser öffentlichen Lizenz kein adaptiertes Material.
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Nachfolgende Empfänger.
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Angebot des Lizenzgebers – lizenziertes Material. Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält vom Lizenzgeber automatisch ein Angebot zur Ausübung der lizenzierten Rechte unter den Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz.
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Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers — Adaptiertes Material. Jeder Empfänger von adaptiertem Material von Ihnen erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte an dem adaptierten Material gemäß den Bedingungen der von Ihnen geltenden Adapterlizenz auszuüben.
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Keine Einschränkungen für nachfolgende Empfänger. Sie dürfen in Bezug auf das lizenzierte Material keine zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen anbieten oder auferlegen oder effektive technologische Maßnahmen anwenden, wenn dies die Ausübung der lizenzierten Rechte eines Empfängers des lizenzierten Materials einschränkt.
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Keine Billigung. Keine der Aussagen in dieser öffentlichen Lizenz begründet oder darf ausgelegt werden als eine Erlaubnis, zu behaupten oder zu implizieren, dass Sie verbunden sind mit dem, gesponsert sind vom, gebilligt werden vom oder einen offiziellen Status erhalten haben vom Lizenzgeber oder Dritten, denen eine Namensnennung nach Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) zusteht, oder dass Ihre Nutzung des lizenzierten Materials im Rahmen einer solchen Verbindung erfolgt.
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Andere Rechte.
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Moralische Rechte, z. B. das Recht der Integrität, werden unter dieser öffentlichen Lizenz nicht lizenziert. Das gilt auch für Publizität, Privatsphäre und/oder andere vergleichbare Persönlichkeitsrechte. Jedoch verzichtet der Lizenzgeber in dem Umfang auf solche Rechte des Lizenzgebers und/oder verpflichtet sich, solche Rechte in dem Umfang nicht geltend zu machen, der erforderlich ist, damit Sie die lizenzierten Rechte ausüben können. Im Übrigen bleiben die Rechte vorbehalten.
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Patent- und Markenrechte werden unter dieser öffentlichen Lizenz nicht lizenziert.
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Der Lizenzgeber verzichtet im möglichen Umfang auf jegliches Recht, von Ihnen auf Grundlage einer freiwilligen Lizenz oder einer gesetzlichen oder Zwangslizenz, für die ein Rechtsverzicht möglich ist, für die Ausübung der lizenzierten Rechte Gebühren zu erheben, ob direkt oder über eine Gebührenerhebungsgesellschaft. Für alle anderen Fälle behält sich der Lizenzgeber das Recht zum Erheben solcher Gebühren ausdrücklich vor.
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Abschnitt 3: Lizenzbedingungen.
Die Ausübung der lizenzierten Rechte durch Sie setzt ausdrücklich die Einhaltung der folgenden Bedingungen voraus.
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Nennung.
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Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben (auch in modifizierter Form), müssen Sie Folgendes angeben:
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Folgendes behalten, wenn es vom Lizenzgeber zusammen mit dem Lizenzmaterial geliefert wird:
i . identification of the creator(s) of the Licensed Material and any others designated to receive attribution, in any reasonable manner requested by the Licensor (including by pseudonym if designated);
ii . a copyright notice;
iii . a notice that refers to this Public License;
iv . a notice that refers to the disclaimer of warranties;
v . a URI or hyperlink to the Licensed Material to the extent reasonably practicable;
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geben Sie an, ob Sie das Lizenzmaterial geändert haben, und behalten Sie einen Hinweis auf frühere Änderungen bei; und
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geben Sie an, dass das lizenzierte Material unter dieser Public License lizenziert ist, und fügen Sie den Text URI oder den Hyperlink zu dieser Public License hinzu.
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Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) auf beliebige sinnvolle Weise nach Maßgabe von Medium, Mittel und Kontext erfüllen, mit und in dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, die Bedingungen zu erfüllen, indem Sie einen Link URI oder einen Hyperlink zu einer Ressource bereitstellen, die die erforderlichen Informationen enthält.
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Wenn der Lizenzgeber dies fordert, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies praktikabel ist.
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ShareAlike. Wenn Sie von Ihnen erstelltes adaptiertes Material teilen, gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3 (a) auch die folgenden Bedingungen.
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Bei der Adapterlizenz, die Sie beantragen, muss es sich um eine Creative Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen, in dieser Version oder einer späteren Version, oder um eine BY-SA-kompatible Lizenz handeln.
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Sie müssen den Text der Adapterlizenz, die Sie beantragen, URI oder den Hyperlink zu dieser angeben. Sie können diese Bedingung auf jede angemessene Weise erfüllen, die auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext basiert, in dem Sie adaptiertes Material teilen.
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Sie dürfen keine zusätzlichen oder anderen Bedingungen oder Bedingungen anbieten oder ihnen auferlegen oder wirksame technologische Maßnahmen auf adaptiertes Material anwenden, die die Ausübung der Rechte einschränken, die im Rahmen der von Ihnen angewandten Adapterlizenz gewährt wurden.
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Abschnitt 4: Datenbankherstellerrechte.
Sofern die lizenzierten Rechte Datenbankherstellerrechte umfassen, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten, ist Folgendes zu beachten:
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Zur Klarstellung: Abschnitt 2 (a) (1) gewährt Ihnen das Recht, den gesamten Inhalt der Datenbank oder einen wesentlichen Teil davon zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und weiterzugeben;
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wenn Sie den gesamten oder einen wesentlichen Teil des Datenbankinhalts in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-Generis-Datenbankrechte haben, dann ist die Datenbank, an der Sie Sui-Generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen Inhalte), adaptiertes Material, auch für die Zwecke von Abschnitt 3 (b); und
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Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) erfüllen, wenn Sie den Inhalt der Datenbank ganz oder in substanziellen Teilen weitergeben. Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 4 ergänzt Ihre Pflichten aus dieser öffentlichen Lizenz, sofern die lizenzierten Rechte Urheberrechte und vergleichbare Schutzrechte umfassen, und ersetzt diese Pflichten nicht.
Abschnitt 5: Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung.
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Sofern nicht separat anderweitig vom Lizenzgeber zugesichert, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material im vollständig möglichen Umfang in der vorliegenden und verfügbaren Form an und macht keinerlei Zusicherungen und übernimmt keinerlei Garantien jedweder Art in Bezug auf das lizenzierte Material, ob ausdrücklich, implizit, aus Gesetz oder anderweitig. Dies schließt, ohne darauf beschränkt zu sein, Rechtsmängelgewähr, Handelsüblichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung der Rechte Dritter, Abwesenheit latenter oder anderer Defekte, Genauigkeit sowie das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Fehlern, ob bekannt oder erkennbar oder nicht, ein. Da ein vollständiger oder teilweiser Haftungsausschluss nicht überall zulässig ist, betrifft dieser Ausschluss Sie möglicherweise nicht.
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Im größtmöglichen Umfang wird die Haftung des Lizenzgebers Ihnen gegenüber aus beliebigem Rechtsgrund (einschließlich Fahrlässigkeit, ohne darauf beschränkt zu sein) für unmittelbare, konkrete oder mittelbare Schäden, Nebenkosten, Folgeschäden, Strafzahlungen oder Schadenersatz mit Strafcharakter oder andere Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die sich aus dieser öffentlichen Lizenz oder der Nutzung des lizenzierten Materials ergeben, ausgeschlossen, auch wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden informiert war. Da eine vollständige oder teilweise Haftungsbeschränkung nicht überall zulässig ist, betrifft diese Beschränkung Sie möglicherweise nicht.
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Die angegebenen Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkungen sind so zu interpretieren, dass das Ergebnis einem vollständigen Ausschluss jeglicher Haftung möglichst nahekommt.
Abschnitt 6: Laufzeit und Beendigung.
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Die Geltungsdauer dieser öffentlichen Lizenz entspricht der Geltungsdauer der in dieser Lizenz lizenzierten Urheberrechte und vergleichbaren Schutzrechte. Falls Sie jedoch gegen Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz verstoßen, enden Ihre Rechte aus dieser öffentlichen Lizenz automatisch.
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Sofern Ihr Recht zur Nutzung des lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) beendet wurde, wird es in folgenden Situationen wiederhergestellt:
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automatisch ab dem Tag, an dem der Verstoß behoben ist, sofern er innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Entdeckung des Verstoßes behoben wird; oder
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nach ausdrücklicher Wiedereinstellung durch den Lizenzgeber.
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Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 6(b) beeinträchtigt in keiner Weise die Rechte des Lizenzgebers, Ihnen gegenüber Rechtsmittel aufgrund Ihrer Verstöße gegen diese öffentliche Lizenz zu ergreifen.
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Zur Klarstellung: Der Lizenzgeber darf das lizenzierte Material auch unter anderen Bestimmungen anbieten sowie jederzeit die Weitergabe des lizenzierten Materials stoppen. Dadurch wird aber diese öffentliche Lizenzen nicht beendet.
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Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 gelten nach Beendigung dieser öffentlichen Lizenz fort.
Abschnitt 7: Andere Bestimmungen.
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Der Lizenzgeber wird durch zusätzliche oder abweichende Bestimmungen in Mitteilungen von Ihnen nicht gebunden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.
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Alle Arrangements, Absprachen oder Verträge in Bezug auf das lizenzierte Material, die nicht in diesem Dokument enthalten sind, gelten separat und unabhängig von den Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz.
Abschnitt 8: Interpretation.
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Zur Klarstellung: Diese öffentliche Lizenz stellt keine Einschränkung, Limitierung oder Beschränkung einer Nutzung des lizenzierten Materials dar, unterwirft diese Nutzung keinen Bedingungen und darf nicht interpretiert werden, als wäre dies ihr Zweck, sofern die betreffende Nutzung rechtmäßig ohne Erlaubnis durch diese öffentliche Lizenz möglich wäre.
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In dem Umfang, in dem eine Bestimmung dieser öffentlichen Lizenz als undurchsetzbar gefunden wird, wird sie automatisch in geringstmöglichem Umfang umgeformt, um ihre Durchsetzbarkeit zu ermöglichen. Kann die Bestimmung nicht umgeformt werden, ist sie von dieser öffentlichen Lizenz abzutrennen, ohne dass dies die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen beeinträchtigen würde.
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Ein Rechtsverzicht auf eine der Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz sowie eine Zustimmung zu einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser öffentlichen Lizenz ist nur durch ausdrückliche Vereinbarung seitens des Lizenzgebers möglich.
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Keine der Aussagen in dieser öffentlichen Lizenz begründet oder darf interpretiert werden als eine Beschränkung der oder ein Verzicht auf Rechte und Privilegien, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich der aus rechtlichen Verfahren von Jurisdiktionen oder Behörden erwachsenden Rechte und Privilegien.