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Richten Sie die URL-Filterung ein
Sie können die Chrome-Richtlinie verwenden, um zu filtern, auf welche URLs Benutzer von ihrem Remote-Browser aus zugreifen können. Die Chrome-Richtlinie bietet zwei Mechanismen zum Filtern von URLs: UrlAllowList und UrlBlockList. Sie können die Schnittstelle der WorkSpaces Secure Browser-Konsole verwenden, um die URL-Filterung als Portaleinstellung zu konfigurieren, oder Sie können sie als Teil Ihrer benutzerdefinierten JSON-Anweisung hinzufügen (entweder im Inline-Editor oder als JSON-Datei-Upload).
So richten Sie die URL-Filterung mithilfe der Konsole ein
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Öffnen Sie die WorkSpaces Secure Browser-Konsole unterhttps://console.aws.amazon.com/workspaces-web/home?region=us-east-1#/
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Wählen Sie WorkSpaces Secure Browser, Webportale, wählen Sie Ihr Webportal und dann Details anzeigen aus.
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Wählen Sie für die URL-Filterung aus den folgenden Optionen:
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Zugriff auf alle URLs zulassen: Standardmäßig ermöglicht ein Webportal den Zugriff auf alle URLs. Sie können der BlockURL-Liste bestimmte Websites hinzufügen, um zu verhindern, dass Benutzer diese Websites während einer Sitzung besuchen. Wenn Sie beispielsweise www.anycorp.com zur BlockURL-Liste hinzufügen, wird verhindert, dass Benutzer während ihrer Sitzung zu www.anycorp.com navigieren.
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Zugriff auf alle URLs blockieren: Standardmäßig blockiert das Webportal den Zugriff auf alle URLs. Sie können der URL-Zulassungsliste bestimmte Websites hinzufügen, um eine Liste der Websites zu erstellen, die Benutzer besuchen können, und den Traffic zu anderen Websites blockieren. Erwägen Sie, jede URL als Lesezeichen hinzuzufügen, um Benutzern während ihrer Sitzung den Zugriff mit einem Klick zu ermöglichen.
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Erweiterte Konfiguration: Wählen Sie diese Option, um AllowURL - und BlockURL-Listen parallel zu erstellen. Die URL-Zulassungsliste hat Vorrang vor der URL-Blockliste. Diese Option ermöglicht die URL-Filterung nach Pfad. Sie können beispielsweise www.anycorp.com zur Blockliste hinzufügen und dann www.anycorp.com/hr zur Zulassungsliste hinzufügen. Auf diese Weise können Benutzer www.anycorp.com/hr besuchen, aber sie können nicht auf andere URL-Pfade zugreifen, z. B. www.anycorp.com/finance.
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Weitere Hinweise zur Verwendung von URLs zum Sperren und Zulassen finden Sie unter Zulassen oder Blockieren des Zugriffs auf Websites.
So richten Sie die URL-Filterung mit dem JSON-Editor oder dem Datei-Upload ein
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Wählen Sie im Modul „Richtlinieneinstellungen“ den JSON-Editor aus und umgehen Sie das Konsolen-Benutzeroberflächenmodul für die Ansicht „Editor“ oder „Datei-Upload“.
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Der Editor ermöglicht es Kunden, benutzerdefinierte Richtlinienerklärungen direkt in der Konsole zu erstellen. Der Editor hebt Fehler in der JSON-Anweisung während der Richtlinienerstellung hervor.
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Beim Datei-Upload können Kunden eine JSON-Datei hinzufügen, die außerhalb der Konsole erstellt wurde (z. B. aus einem vorhandenen Chrome-Browser exportiert).
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Informationen zur korrekten Formatierung einer Allow/DenyURL-Liste für Ihr Webportal finden Sie in den Chrome-Richtliniendetails für UrlAllowList und UrlBlockList. Weitere Informationen finden Sie unter URLAllowList und URLBlockList.